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Gut vorbereitet reisen Sie noch angenehmer im TGV Lyria
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Fahrscheinkontrolle: Halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit
Auf jeder Fahrt im TGV Lyria werden die Fahrscheine kontrolliert. Sie sollten daher jederzeit in der Lage sein, die gültigen Nachweise vorzuzeigen, die Sie zur Nutzung Ihres Tarifs oder Ihres Abonnements berechtigen.
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Tarife
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Senioren, Jugendliche, Normal Kinder und Baby Pass
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Loisir
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Rollstuhlfahrer und blinde Fahrgäste
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Personalausweis oder Reisepass
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Vorweisen der Fahrscheine für die Hin- und Rückfahrt
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Vorweisen eines Berechtigungsnachweises (IV-Transportausweis, Arztzeugnis, Ausweiskarte für Reisende mit eingeschränkter Mobilität, Blindenausweis)
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Abonnements
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Billet Abonnement Frankreich
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Billet Abonnement Schweiz
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Billet Abonnement Frankreich + Schweiz
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Carte Fréquence SNCF
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SBB-Halbtax-Abo
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Carte Fréquence SNCF plus SBB-General-Abo oder SBB-Halbtax-Abo
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Pass 3
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SBB-General-Abo, Swiss Pass, Inter Rail Switzerland Pass, Eurail Selectpass
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Gut zu wissen
Sie haben Ihre Karte oder Ihren Berechtigungsnachweis für eine Ermässigung vergessen.
In diesem Fall müssen Sie bei der Fahrkartenkontrolle die Differenz zwischen dem bereits bezahlten Fahrpreis und dem entsprechenden Bordpreis nachzahlen. Gegen Vorlage Ihrer Ermässigungskarte an einem SNCF- bzw. SBB-Schalter im Bahnhof oder in einer Verkaufsstelle wird Ihnen der nachgezahlte Betrag, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, erstattet. Einzige Voraussetzung ist, dass der Fahrkartenkontrolleur im Zug Ihre persönlichen Daten (Name, Ausweisnummer etc.) auf Ihrer Fahrkarte vermerkt. Für den Fall, dass Sie Ihre Identität nicht nachweisen können, kann auch keine Erstattung gewährt werden.
Sie überqueren die Grenze? Halten Sie Ihre Ausweispapiere bereit!
Für die Einreise nach Frankreich
Zur Einreise nach Frankreich benötigen EU-Bürger und Schweizer einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass, der höchstens fünf Jahre abgelaufen ist. Ein Visum ist nicht erforderlich.
Ausländische Staatsangehörige aus einem Nicht-EU-Land können sich beim Französischen Ministerium für Auswärtige und Europäische Angelegenheiten informieren, ob sie zur Einreise ein Visum benötigen.
Gut zu wissen
Die Visumpflicht bzw. Visumfreiheit bei der Einreise nach Frankreich ist abhängig von:
- der Staatsbürgerschaft des Einreisenden,
- dem Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich oder einen anderen Staat, der das Schengener Durchführungsübereinkommen anwendet,
- der Aufenthaltsdauer,
- dem Teil der Französischen Republik, für den der Aufenthalt geplant ist.
Weitere Informationen finden Sie unter www.diplomatie.gouv.fr
Minderjährige Reisende benötigen die folgenden Dokumente zur Einreise nach Frankreich:
- Wenn sie ohne Begleitung reisen: ein Identitätsnachweis und eine schriftliche Genehmigung der Eltern.
- Wenn sie in Begleitung ihrer Eltern reisen: ein Ausweis oder den Familienausweis bzw. das Familienstammbuch.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ambafrance-ch.org
Gut zu wissen
Französische Jugendliche unter 15 Jahren benötigen bei Vorlage eines von den französischen Kommunalbehörden mit Erlaubnis des sorgeberechtigten Elternteils gebührenfrei ausgestellten Passierscheins, der für eine oder mehrere Reisen innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten ab Ausstellung gültig ist, zur Einreise in die Schweiz weder einen Reisepass noch einen französischen Personalausweis noch eine Ausreisebescheinigung.
Weitere Informationen finden Sie unter vosdroits.service-public.fr
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