Offizielle Teilnahmebedingungen – Kulinarischer Wettbewerb

Offizielle Teilnahmebedingungen – Kochen auf Schienen

 

I.    VERANSTALTERINNEN  

Auf der einen Seite:  
die Gesellschaft gatesolutions helvetia, vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Aktienkapital von 1 453 400 €, mit Sitz in 8-10 Avenue Ledru-Rollin, 75012 Paris, eingetragen im Pariser Handelsregister unter der Nummer 830 976 502, vertreten durch Herrn Valentin Thomas in seiner Funktion als Präsident;  

auf der anderen Seite:  
die Gesellschaft Lyria, vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 80 000 €, mit Sitz in 25 Rue Titon, 75011 Paris, eingetragen im Pariser Handelsregister unter der Nummer 428 678 627, vertreten durch Herrn Eric Dehlinger in seiner Funktion als Geschäftsführer;  

(nachfolgend einzeln oder gemeinsam als «die Veranstalterinnen» bezeichnet) führen gemeinsam den vorliegenden Wettbewerb mit dem Titel «Kochen auf Schienen» durch (nachfolgend als «der Wettbewerb» bezeichnet).  


Alle teilnehmenden Personen verpflichten sich, diese offiziellen Teilnahmebedingungen (nachfolgend «Teilnahmebedingungen») vor ihrer Teilnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die ausdrückliche und vorbehaltlose Annahme der Teilnahmebedingungen mit sämtlichen Bestimmungen sowie der in Frankreich für Wettbewerbe geltenden Gesetze und Verordnungen voraus. 


II.     Gegenstand des Wettbewerbs 

Der Wettbewerb hat zum Ziel, die Gastronomie an Bord eines TGV Lyria hervorzuheben – insbesondere in der Reiseklasse Première Signature – und dies im Einklang mit der französisch-schweizerischen Kultur.  

Die Veranstalterinnen suchen vier junge Köchinnen und Köche, die am Mittwoch, den 15. Oktober 2025 (nachfolgend «der Wettbewerbstag») im Gare de Lyon, Place Louis Armand, 75012 Paris an einer Kochchallenge teilnehmen werden.  
 
Das Gericht der Gewinnerin oder des Gewinners wird im Herbst/Winter 2025/2026 in die Speisekarte «La Table» aufgenommen und kann in der Reiseklasse Première Signature an Bord des TGV Lyria genossen werden.   

III.     Teilnahmeberechtigung 

Teilnahmeberechtigt sind alle jungen professionellen Köchinnen und Köche. Die teilnehmenden Personen werden von den Veranstalterinnen nach den nachstehenden Kriterien ausgesucht. 
Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, muss eine Person (nachfolgend «teilnehmende Person») die folgenden Bedingungen erfüllen:  
- beim Beginn des Wettbewerbs zwischen 18 und 30 Jahre alt sein; 
- beruflich als Koch oder Köchin arbeiten oder gearbeitet haben; 
- am Tag des Wettbewerbs den ganzen Tag und zeitunabhängig verfügbar sein; 
- sämtliche für die Bewerbung verlangten Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen; 
- alle Sicherheits-, Hygiene-, Vertraulichkeits- und sonstigen Regeln einhalten, die von den Veranstalterinnen für die ordnungsgemässe Durchführung des Wettbewerbs oder für den Verkauf von Lebensmitteln in den Zügen auferlegt werden. Diese Vorschriften werden ihr vor dem Wettbewerbstag per E-Mail, Post oder in digitaler Form sowie vor Ort am Veranstaltungsort mitgeteilt. Zu diesem Zweck kann ein Reglement aufgestellt werden, das sämtliche Wettbewerbsregeln wiedergibt; 
- zum Zeitpunkt des Wettbewerbs und innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Wettbewerbs nicht für ein Transportunternehmen (Eisenbahn- oder Luftverkehrsunternehmen) zwischen Frankreich und der Schweiz arbeiten.  

Mitarbeitende der Veranstalterinnen sowie von deren Mutter-, Schwester- und Tochtergesellschaften, Lieferantinnen und Lieferanten, Dienstleisterinnen und Dienstleister sowie Familienangehörige der entsprechenden Mitarbeitenden sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. 

Die Veranstalterinnen behalten sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschliessen, die gegen den Spielverlauf verstossen oder bei denen festgestellt wird, dass sie gegen eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen oder eine Anweisung der Veranstalterinnen verstossen haben. 

Werden die oben aufgeführten Teilnahmebedingungen nicht vollständig oder nicht genau erfüllt, kann die betreffende Person nicht zur Teilnahme zugelassen werden und die Einsendung ist somit ungültig. 

Die Veranstalterinnen übernehmen unter keinen Umständen die Haftung für verlorene, verspätete, fehlerhafte, ungültige, unverständliche oder unklare Einsendungen. 

Durch die Teilnahme am Wettbewerb bestätigt die teilnehmende Person, dass sie teilnahmeberechtigt ist. Die teilnehmenden Personen können aufgefordert werden, ihre Teilnahmeberechtigung nachzuweisen, insbesondere ihre Identität, ihre Diplome/Zertifikate und ihr Alter. Jede falsche Angabe führt automatisch zum Ausschluss vom Wettbewerb.  

Für die Teilnahme am Wettbewerb entstehen keine Gebühren.  

IV. Ablauf des Wettbewerbs 

a. Einreichung der Bewerbung  

Die Einreichung der Bewerbung erfolgt ausschliesslich über eine dafür vorgesehene Plattform, deren Link in der Veröffentlichung des Wettbewerbs kommuniziert wird. Damit eine Einsendung zulässig ist, muss die bewerbende Person fristgerecht alle Pflichtfelder des Formulars ausfüllen und alle angeforderten Unterlagen einreichen.  

Nur ausgewählte teilnehmende Personen können am Wettbewerb teilhaben.  

b. Auswahl der teilnehmenden Personen 

Die Auswahl der am Wettbewerbstag teilnehmenden Personen (nachfolgend «die Kandidatinnen und Kandidaten») liegt in der alleinigen Verantwortung der Veranstalterinnen. Aus Gründen der Fairness und um ein möglichst starkes Teilnehmerfeld aufzustellen, werden bei der Selektion professionelle Köche unterstützend zurate gezogen.  
Nur Personen, die alle oben genannten Kriterien erfüllen und bis und mit dem 7. September das vollständige Dossier eingereicht haben, können berücksichtigt werden. 

Während des gesamten Auswahlverfahrens wird besonderes Augenmerk auf die Gleichberechtigung und die Einhaltung des Themas «französisch-schweizerische Kultur» gelegt.  

Kandidatinnen und Kandidaten werden  ab 15. September über ihre Auswahl informiert. Kandidatinnen und Kandidaten müssen den Veranstalterinnen ihre Verfügbarkeit und Anwesenheit am Tag des Wettbewerbs spätestens 5 Arbeitstage nach dem Versand der Auswahlbestätigung per E-Mail bestätigen. Sämtliche personenbezogene Daten werden für die Dauer von 2 Jahren aufbewahrt und während dieser Zeit nur den Veranstalterinnen zugänglich gemacht. Sie dürfen im Rahmen der Kommunikationsstrategien der Veranstalterinnen für die Promotion des Wettbewerbs oder des gastronomischen Angebots im Schienenverkehr oder zu statistischen Zwecken verwendet werden. 

Erfolgt keine fristgerechte Antwort einer Kandidatin oder eines Kandidaten, wird dies als Absage interpretiert, und die Person ist nicht mehr zur Teilnahme berechtigt. Eine andere Kandidatin bzw. ein anderer Kandidat wird daraufhin ausgewählt, ohne dass diese Entscheidung angefochten werden kann.


c. Organisation und Ablauf des Wettbewerbs 

Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen während des ganzen Tages für eine Dauer von 4 bis höchstens 12 Stunden zur Verfügung stehen.  
Sie werden am späten Vormittag um ca. 11.00 Uhr zum Wettbewerbsort gebeten. Sie werden anschliessend über den genauen Ablauf des Wettbewerbs informiert und aufgefordert, das gesamte zur Verfügung stehende Equipment zu prüfen. 

Der Wettbewerb startet um 13.00 Uhr und dauert 3 Stunden.  

Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen ihr Gericht in grossen Mengen zubereiten (50 bis 100 Portionen). Die genaue Menge wird ihnen im Vorfeld des Wettbewerbstages kommuniziert.    

Falls Gründe, die ausserhalb des Einflussbereichs der Veranstalterinnen liegen, die Durchführung am vorgesehenen Tag und Datum verhindern, werden die Veranstalterinnen alles daran setzen, einen alternativen Termin zu finden. Sollte eine Verschiebung nicht schnell genug möglich sein, verfällt der Wettbewerbstag ohne Entschädigung für die Kandidatinnen und Kandidaten.   

d. Zugfahrt nach dem Wettbewerb 

Im Anschluss an den Wettbewerb werden die beiden von einer Jury in die Vorauswahl gebrachten Gerichte in den TGV Lyria 9781 nach Genf verladen. Die beiden in der engeren Auswahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten steigen zusammen mit den Teams der Veranstalterinnen und der Jury ebenfalls ein.  

Für den Fall, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat nicht einsteigt, haben die Veranstalterinnen die Möglichkeit, eine andere Kandidatin bzw. einen anderen Kandidaten einzuladen oder die Regeln so anzupassen, dass nur eine Person an Bord kommt. 

Während der Fahrt präsentieren sie ihre Gerichte erneut den Gästen an Bord und tauschen sich im Rahmen von Animationen in den Wagen 11 (Reiseklasse Première Signature) und Wagen 14 (Barwagen) aus. 

Die beiden Gerichte, die von der Jury nicht ausgewählt wurden, werden dem Publikum am Gare de Lyon zur Degustation angeboten. 

 

V.     Auswahl des Siegergerichts 

Die Auswahl des Siegergerichts erfolgt in zwei Schritten:  

a. Erste Auswahl von zwei Gerichten  
 
Die Jury, bestehend aus unseren Signature-Köchen Michel Roth und Danny Khezzar sowie Mitarbeitenden der Veranstalterinnen, wählt am Ende des Wettbewerbs am Gare de Lyon zwei Gerichte, die an Bord des TGV Lyria in der Reiseklasse Première Signature serviert werden. Dieser Schritt geht der Beladung und Abfahrt des oben genannten Zuges voraus.  

b. Erneute Auswahl während der Zugfahrt 

- Die zwei von der Jury vorselektionierten Gerichte werden allen freiwilligen Gästen der Reiseklasse Première Signature angeboten. Die Gäste können eines der Gerichte auswählen.  
- Die Gerichte werden im Barwagen (Nr. 14) auch allen anderen freiwilligen Gästen zur Verkostung angeboten. Auch sie können wählen, welches sie probieren möchten.  
- Gleichzeitig wird via Instagram-Story auf dem Account @tgvlyria eine Umfrage zur Beurteilung der Gerichte gepostet.  

Die Abstimmung erfolgt nach einem vorgängig definierten Voting-System, das den Kandidatinnen und Kandidaten kommuniziert wurde. Das Gericht mit den meisten Stimmen wird in die nächste Speisekarte «La Table» aufgenommen. Die Jury behält sich bei Gleichstand das Recht vor, das Siegesgericht selbst zu bestimmen.


VI. Preise 

Das Gericht, das von den Gästen der Reiseklasse Première Signature ausgewählt wird, wird für eine Dauer von maximal 6 Monate in die Speisekarte «La Table» aufgenommen.  

Im Anschluss an den Wettbewerb wird die Speisekarte durch anwesende und andere interessierte Medien umfassend beworben. Ausserdem wird über die offiziellen Kanäle von TGV Lyria, inklusive Website, soziale Netzwerke und Influencer-Kampagnen sowie durch die Kommunikation der Küchenchefs Michel Roth und Danny Khezzar darauf hingewiesen.  Diese Liste ist nicht abschliessend.  

Die Kandidatin bzw. der Kandidat mit dem Siegesgericht wird in die Speisekarte «La Table» aufgenommen und gewinnt ausserdem eine Hin- und Rückfahrt an Bord eines TGV Lyria in der Reiseklasse Première Signature an ein Ziel ihrer/seiner Wahl unter allen von TGV Lyria bedienten Zielen. 
Die drei anderen Kandidatinnen und Kandidaten erhalten eine Hin- und Rückfahrt mit einem TGV Lyria in der 1. Klasse an ein Ziel ihrer Wahl unter allen von TGV Lyria bedienten Zielen.  

Weitere Preise können verliehen werden.  


VII. Verbindlichkeit und Verantwortung 

a. Für die teilnehmenden Personen  

Die teilnehmenden Personen erlauben es den Veranstalterinnen, ihr Foto im Rahmen des Wettbewerbs oder ihrer Kommunikation zu verwenden. Die teilnehmenden Personen erklären sich damit einverstanden, dass die Veranstalterinnen ihre Teilnahme, ihren Namen, Vornamen, ihre Tätigkeiten, Äusserungen, die sie anlässlich des Wettbewerbs gemacht haben, oder die dadurch entstandenen Bild- und Videoaufnahmen offenlegen können.  

Diese Zustimmung gilt insbesondere für:  

- die Website, Pressemitteilungen, Kundeninformationen, soziale Netzwerke usw. der Veranstalterinnen und darüber hinaus;  
- die internen und externen Promotions- und Werbekampagnen der Veranstalterinnen einschliesslich der Plakatkampagnen mit oder ohne Text zu Werbezwecken; 
- Fotografien, Videoaufnahmen oder grafische Designs, die von den Veranstalterinnen oder anderen von den Veranstalterinnen beauftragten juristischen oder natürlichen Personen, die die teilnehmenden Personen vertreten, angefertigt werden. 

Alle diese Elemente verbleiben im Eigentum der Veranstalterinnen bzw. ihrer Mutter-, Schwester- oder Tochtergesellschaften, die weiterhin Inhaberinnen der damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte bleiben. Diese Rechte sind entweder ihr Eigentum oder sie verfügen über die damit verbundenen Nutzungsrechte. 

In diesem Sinne ist es teilnehmenden Personen und Drittparteien ausdrücklich untersagt, die Websites der Veranstalterinnen sowie jene ihrer Mutter-, Schwester- oder Tochtergesellschaften sowie Teile davon oder Inhalte, die sich auf das Spiel beziehen, unabhängig von Trägermedium, verwendeten Mitteln und Art und Weise ohne vorherige schriftliche Genehmigung des betreffenden Unternehmens ganz oder teilweise zu vervielfältigen, abzubilden, zu verändern, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder anzupassen. 

Die von den teilnehmenden Personen eingeräumten Rechte gelten für sämtliche Gebiete, in denen die Veranstalterinnen geschäftlich tätig sind. 

Die teilnehmenden Personen verpflichten sich, den Zeitplan, die Sicherheits- und Hygienevorschriften sowie die gegebenen Anweisungen einzuhalten. 

Die Veranstalterinnen behalten sich das Recht vor, teilnehmende Personen auszuschliessen, die sich nicht an die Teilnahmebedingungen oder den geschäftlichen Rahmen des Wettbewerbs halten oder die ihnen erteilten Anweisungen, gleichgültig in welcher Form, missachten.  

b. Für die Kandidatinnen und Kandidaten  


Zusätzlich zu der unter Punkt a) genannten Genehmigung erteilen die Kandidatinnen und Kandidaten den Veranstalterinnen die Erlaubnis, die im Rahmen des Wettbewerbs von ihnen erstellten oder präsentierten Gerichte zu erstellen, zu nutzen, zu verändern und kommerziell zu verwerten. Die Kandidatinnen und Kandidaten erklären sich damit einverstanden, dass die Veranstalterinnen ihre Rezepte verwenden, vervielfältigen und weitergeben dürfen, ohne dass ihnen dafür eine Entschädigung zusteht.  
Die während des Wettbewerbstages von den Kandidatinnen und Kandidaten kreierten Rezepte und Signature-Gerichte können von den Veranstalterinnen nur während der Dauer, in der die Gerichte im Bordrestaurant angeboten werden, ohne Einschränkung verwendet werden.  
Nach Beendigung der Partnerschaft können sie von den Veranstalterinnen nach vorheriger Zustimmung der Kandidatin bzw. des Kandidaten verwendet werden.   

Konkurrenzverbot 
Im Gegenzug verpflichten sich die Kandidatinnen und Kandidaten, die ihnen anlässlich dieses Wettbewerbs zur Verfügung gestellten Mittel während der gesamten Dauer, in der die Gerichte im Bordrestaurant angeboten werden, weder zu verwerten noch einem direkten oder indirekten Konkurrenten der Veranstalterinnen, ihrer Mutter-, Schwester- oder Tochtergesellschaften anzubieten oder ihnen die Verwertung bei ihren Kunden zu ermöglichen.  

Rücktrittsklausel 
Sollte die teilnehmende Person nach erfolgter Bestätigung nicht teilnehmen können, ist sie verpflichtet, dies den Veranstalterinnen so schnell wie möglich, spätestens jedoch vor Beginn des Wettbewerbstages zu melden.  

Verschwiegenheitsklausel 
Die teilnehmenden Personen verpflichten sich, vertrauliche Informationen im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs, den vorgeschlagenen Gerichten, den internen Dokumenten, dem Austausch mit den Veranstalterinnen oder anderen nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Elementen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalterteams nicht an Dritte weiterzugeben. 

c. Für die Veranstalterinnen 

Die Veranstalterinnen übernehmen keine Haftung für die Absage des Wettbewerbs aus Gründen, die ausserhalb ihrer Verantwortlichkeit liegen (Streik, Probleme am Bahnhof, Stornierung eines Anbieters oder durch die Direktion des Gare de Lyon, Sicherheitsvorfall ...). Die teilnehmenden Personen sowie Kandidatinnen und Kandidaten verzichten ausdrücklich darauf, sich auf die Bestimmungen über die Unvorhersehbarkeit zu berufen.  

Überlassungs- und Änderungsklausel 

Die vollständigen Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs können kostenlos über die sozialen Netzwerke und die Website von TGV Lyria sowie über das Bewerbungsformular eingesehen werden.  


Sie können auch kostenlos angefragt werden. Entweder per Post bis am 15.09.2025, 00.00 Uhr (Poststempel) an gatesolutions helvetia, 8-10 Avenue Ledru-Rollin, 75012 Paris (die Kosten werden auf Antrag hin zum gültigen Tarif erstattet) oder per E-Mail an [email protected]

Die teilnehmende Person ist verpflichtet, ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort) anzugeben und im Fall eines Rückerstattungsantrags ihre Bankverbindung (RIB) beizufügen. 

Unleserliche, fehlerhafte, unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden als ungültig betrachtet. Ein Antrag auf Rückerstattung der Portokosten kann nicht bearbeitet werden, wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind. 

Anträge auf Rückerstattung der Portokosten werden in der Regel innerhalb von sechs (6) Wochen nach Eingang des schriftlichen Antrags bearbeitet. 

Die Veranstalterinnen behalten sich das Recht vor, die vorliegenden Teilnahmebedingungen sowie die Termine, den Ort oder sonstige Einzelheiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs abzuändern. In diesem Fall müssen sie die teilnehmenden Personen so früh wie möglich, spätestens jedoch vor Beginn des Wettbewerbs informieren. 

Sollte eine teilnehmende Person mit einer dieser Änderungen nicht einverstanden sein, hat sie dies den Veranstalterinnen unverzüglich mitzuteilen. Die Person kann daraufhin durch eine andere Person ersetzt werden. 

VIII. Kostenübernahme 

Folgende Leistungen werden von den Veranstalterinnen übernommen:  
• Benötigte Zutaten für die Gerichte und die Zubereitung am Wettbewerbstag; 
• Zur Verfügung gestelltes Koch- und Küchenmaterial an den Arbeitsbereichen für die Zubereitung der Gerichte; 
• Beförderung der Kandidatinnen und Kandidaten auf Strecken, die von TGV Lyria bedient werden;  
• Für die zwei Kandidatinnen und Kandidaten in der engeren Auswahl: die Anreise nach Genf, die Übernachtung in Genf und die Rückreise am Tag nach dem Wettbewerb nach Paris.  

IX. Verantwortung  


Die teilnehmenden Personen verpflichten sich, die Veranstalterinnen, deren Mutter-, Schwester- oder Tochtergesellschaften, Lieferantinnen und Lieferanten, Dienstleisterinnen und Dienstleister, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner und alle ihre jeweiligen Vorstandsmitglieder, Führungskräfte, Mitarbeitenden und Vertretungen (nachfolgend gemeinsam die «Garantienehmer» genannt) nach Erhalt des Preises von jeglicher Haftung freizustellen und sie gegen alle Klagen oder Klagegründe, unter anderem Sachschäden, materielle oder immaterielle Verluste, die während der Teilnahme, während des Wettbewerbs und insbesondere während des Wettbewerbstages entstehen, schadlos zu halten. 
Die teilnehmenden Personen entschädigen Dritte für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen.  

Die Garantienehmer haften in keinem Fall: 
für falsche oder ungenaue Informationen, die (i) den teilnehmenden Personen, (ii) Druckfehlern oder (iii) Geräten oder Programmen, die mit dem Wettbewerb in Zusammenhang stehen oder im Rahmen des Wettbewerbs verwendet werden, zuzuschreiben sind oder von diesen verursacht werden; 
für Eingriffe/Einflussnahmen von unbefugten Personen in den Teilnahmeprozess oder den Wettbewerb; 
für Sachschäden oder materielle Beeinträchtigungen, die direkt oder indirekt, teilweise oder vollständig durch die Teilnahme einer Person am Wettbewerb oder durch ihre Nutzung verursacht werden. 

X.    Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten  

Sofern dies nicht von Gesetzes wegen untersagt ist, erklären sich die teilnehmenden Personen mit Folgendem einverstanden: 
-     Alle Streitigkeiten, Forderungen und Klagegründe, die sich aus oder in Verbindung mit dem Wettbewerb ergeben, werden individuell auf gütlichem Wege oder durch Aufruf des zuständigen Ombudsmanns gelöst. Wird keine gütliche Einigung erzielt, werden die Streitigkeiten von den zuständigen Gerichten entschieden, wobei französisches Recht gilt. 
-     Die teilnehmenden Personen haben in keinem Fall Anspruch auf eine Entschädigung und verzichten mit Ausnahme der tatsächlichen Auslagen auf alle Rechte auf Schadenersatz, direkten und indirekten Schadenersatz, Strafschadenersatz, beiläufigen Schadenersatz und Schadenersatz für Folgeschäden sowie auf alle Rechte auf Vervielfältigung und Erhöhung des Schadenersatzes. 
Alle Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung, dem Abschluss, der Zeichnung, der Gültigkeit, der Auslegung und der Durchsetzung der Teilnahmebedingungen oder den Rechten und Pflichten der teilnehmenden Personen und den Veranstalterinnen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb unterliegen ausschliesslich französischem Recht und sind nach diesem auszulegen, unter Ausschluss aller Rechtswahl- oder Kollisionsnormen, die dazu führen würden, dass das Recht einer anderen Rechtsordnung anwendbar wäre.