Notwendige Zugbillette und Abonnemente

Die Kontrolle der Zugbillette erfolgt während der Reise durch das Zugpersonal. Sie müssen jederzeit in der Lage sein, die erforderlichen Dokumente für den von Ihnen gewählten Tarif vorzuweisen.

Übersicht der vorzuweisenden Dokumente

  • Gültiger Personalausweis/ID oder Reisepass für die Kindertickets, Baby Pass. Ausserdem die E-Tickets der SNCF, die E-Tickets der SBB und sämtliche Abonnemente und Treuekarten der SNCF oder der SBB.
  • SNCF-Ermässigungskarten: "Cartes Avantage" "Jeune", "Adulte", "Senior".
  • Treuekarte der SNCF "Carte Liberté" oder Pauschalkarte/Gutschein "Abonnement Forfait" der SNCF für die Frankreich-Abonnemente.
  • Treuekarte der SNCF "Carte Liberté" oder "Abonnement Forfait" der SNCF + das GA oder das Halbtax der SBB für die Streckenabschnitte Frankreich + Schweiz.
  • Das GA oder das Halbtax der SBB auf dem Schweizer Streckenabschnitt.
  • Vorweisen eines Passes, der Frankreich und die Schweiz für ein Pass-Ticket 1 abdeckt:
    • Eurail Global Pass
    • InterRail Global Pass (ausser Einwohner Frankreichs und der Schweiz)
  • Vorweisen eines Passes, der Frankreich für ein Pass-Ticket 2 abdeckt:
    • Eurail One Country Pass France
    • InterRail Global Pass (für Einwohner der Schweiz)
  • Vorweisen eines Passes, der die Schweiz für ein Pass-Ticket 3 abdeckt:
    • Swiss Pass oder Swiss Flexi Pass,
    • InterRail Switzerland Pass,
    • InterRail Global Pass (für Einwohner Frankreichs)
  • Vorweisen einer Bestätigung für Reisende im Rollstuhl.
  • Vorweisen einer Bestätigung für Begleitperson (eingeschränkte Mobilität, Arztzeugnis, Ausweis für Sehbehinderte oder grüner Stern) für den Begleittarif. 
  • Vorweisen einer Familienkarte oder Militärkarte oder aber der Karte für Kriegsausgemusterte oder Kriegspensionierte für die Sozialtarife 30, 40, 50 und 75.

Was tun, wenn man einen der erforderlichen Nachweise vergessen hat?

Falls Sie einen der erforderlichen Nachweise oder Ihre Ermässigungskarte vergessen haben, müssen Sie bei der Kontrolle im Zug die Differenz bezahlen, die aufgrund des Tarifs berechnet wird. Dieser Betrag wird Ihnen später bei Vorweisen der Ermässigungskarte an einem Schalter der SNCF oder der SBB rückvergütet. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Zugbillett bei der Kontrolle im Zug mit Ihren persönlichen Angaben ergänzt wurde (Name, Vorname, Nummer des Personalausweises/ID usw.). Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Identität nachzuweisen, kann keine Rückvergütung erfolgen.