Zugverspätung, Fahrpreisentschädigung

Wir wissen, wie kostbar Ihre Zeit ist. Unsere Züge kommen zu 88 % pünktlich an – ein einmaliger Wert. Da wir jedoch ebenso wie Sie von Unwägbarkeiten betroffen sein können, die der Alltag mit sich bringt, kann es vorkommen, dass wir uns verspäten. Hier erfahren Sie, welche Entschädigungen vorgesehen sind und was Sie tun müssen, um diese geltend zu machen.

Entschädigung: die 30 Minuten Garantie

Ihr Zug kam auf einer von TGV Lyria befahrenen Strecke von mindestens 100 Streckenkilometern mit einer Verspätung von mindestens 30 Minuten am Ziel an? Mit der 30 Minuten Garantie haben Sie Anrecht auf eine Entschädigung.

Sie haben Ihr Billett über einen Verkaufskanal der SNCF gekauft

  • Zwischen 30 Minuten und 1 Stunde: 25 % des Billettpreises ausschliesslich in Form von Reisegutscheinen der SNCF 

  • Zwischen 1 Stunde und 2 Stunden: 25 % des Billettpreises in Form von Reisegutscheinen der SNCF oder per Banküberweisung 

  • Ab 2 Stunden: 50 % des Billettpreises in Form von Reisegutscheinen der SNCF oder per Banküberweisung 


👉 Beantragen Sie Ihre Entschädigung online über das Formular G30 Garantie oder per Post an folgende Adresse: 

Service Garantie Ponctualité SNCF  

BP 12013 – 14089 CAEN Cedex 6 

FRANCE


💡 Bitte denken Sie daran, die Originalbillette in Papierform beizufügen (IATA).  

Sie haben Ihr Billett über einen Verkaufskanal der SBB gekauft

  • Zwischen 30 Minuten und 2 Stunde: 25 % des Billettpreises via IBAN. Wenn Sie keine Kontoverbindung in der Schweiz haben via Kreditkarte.
  • Ab 2 Stunden: 50 % des Billettpreises via IBAN. Wenn Sie keine Kontoverbindung in der Schweiz haben via Kreditkarte.

👉 Beantragen Sie Ihre Entschädigung online über das Formular SBB Verspätungsentschädigung