I- Veranstalterinnen
Auf der einen Seite:
die Gesellschaft gatesolutions helvetia, vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Aktienkapital von 1 453 400 €, mit Sitz in 8-10 Avenue Ledru-Rollin, 75012 Paris, eingetragen im Pariser Handelsregister unter der Nummer 830 976 502, vertreten durch Herrn Valentin THOMAS in seiner Funktion als Präsident;
auf der anderen Seite:
die Gesellschaft Lyria, vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 80 000 €, mit Sitz in 25 Rue Titon, 75011 Paris, eingetragen im Pariser Handelsregister unter der Nummer 428 678 627, vertreten durch Herrn Eric DEHLINGER in seiner Funktion als Geschäftsführer;
(nachfolgend einzeln oder gemeinsam die «Veranstalterinnen») veranstalten im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung gemeinsam das den Wettbewerb «Grosser Kochwettbewerb – 2. Ausgabe» (nachfolgend der «Wettbewerb»).
Alle teilnehmenden Personen verpflichten sich, diese offiziellen Teilnahmebedingungen (nachfolgend die «Teilnahmebedingungen») vor ihrer Teilnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die ausdrückliche und vorbehaltlose Annahme der Teilnahmebedingungen mit sämtlichen Bestimmungen sowie der in Frankreich für Wettbewerbe geltenden Gesetze und Verordnungen voraus.
II- Gegenstand des Wettbewerbs
Der Wettbewerb hat zum Ziel, die französisch-schweizerische Gastronomie an Bord der Züge von TGV Lyria hervorzuheben – insbesondere in der Reiseklasse Première Signature.
Die Veranstalterinnen suchen vier junge Köchinnen und Köche, die am Dienstag, den 16. Juni 2026 (nachfolgend «der Wettbewerbstag») im Gare de Lyon, Place Louis Armand, 75012 Paris an einer Koch-Challenge teilnehmen werden.
Das Gericht der Gewinnerin oder des Gewinners wird im Herbst/Winter 2026/2027 in die Speisekarte «La Table» aufgenommen und kann in der Reiseklasse Première Signature an Bord der Züge von TGV Lyria genossen werden.
III- Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle jungen professionellen Köchinnen und Köche. Die teilnehmenden Personen werden von den Veranstalterinnen nach den nachstehenden Kriterien ausgesucht.
Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, muss eine Person (nachfolgend «teilnehmende Person») die folgenden Bedingungen erfüllen:
beim Beginn des Wettbewerbs zwischen 18 und 40 Jahre alt sein;
beruflich als Koch oder Köchin arbeiten oder gearbeitet haben;
am Tag des Wettbewerbs den ganzen Tag und zeitunabhängig verfügbar sein;
sämtliche für die Bewerbung verlangten Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen;
alle von den Veranstalterinnen auferlegten Sicherheits-, Hygiene-, Vertraulichkeits- und sonstigen Vorschriften für die ordnungsgemässe Durchführung des Wettbewerbs oder den Verkauf von Lebensmitteln
in Zügen einhalten, die im Vorfeld des Wettbewerbstages elektronisch, postalisch oder digital und am Wettbewerbstag vor Ort kommuniziert werden. Zu diesem Zweck kann ein Reglement aufgestellt werden, das sämtliche Wettbewerbsregeln wiedergibt;
sich am Tag der Bewerbung und während der gesamten Dauer des Wettbewerbs nicht in einem offensichtlichen Konflikt mit den Interessen der Veranstalterinnen befinden;
in diesem Zusammenhang die Veranstalterinnen über jede laufende oder geplante Zusammenarbeit, Tätigkeit oder berufliche Verpflichtung mit einem Eisenbahn- oder Luftverkehrsunternehmen, das insbesondere französisch-schweizerische Verbindungen anbietet, zu informieren, die den ordnungsgemässen Ablauf des Wettbewerbs oder die berechtigten Interessen der Veranstalterinnen beeinträchtigen könnte;
akzeptieren, dass die Veranstalterinnen im Falle eines ausgeprägten Interessenskonflikts oder einer Verletzung der dem Wettbewerb zugrundeliegenden Interessen die Teilnahme vorbehaltlich vorheriger Rücksprache ablehnen oder annullieren können.
Mitarbeitende der Veranstalterinnen sowie von deren Mutter-, Schwester- und Tochtergesellschaften, Lieferantinnen und Lieferanten, Dienstleisterinnen und Dienstleister sowie Familienangehörige der entsprechenden Mitarbeitenden sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Ebenfalls nicht teilnahmeberechtigte sind Mitarbeitende der Jurymitglieder sowie deren Familienangehörige.
Die Jurymitglieder verpflichten sich, bei der Prüfung der Bewerbungen und spätestens bei der endgültigen Auswahl der teilnehmenden Personen sicherzustellen, dass sie keinen Interessenskonflikt in Bezug auf eine der teilnehmenden Personen aufweisen, insbesondere aufgrund einer beruflichen, hierarchischen oder persönlichen Beziehung oder einer kürzlichen Zusammenarbeit, die ihre Bewertung
beeinflussen könnte. Im Falle einer bestehenden oder früheren Beziehung zu einer sich bewerbenden oder teilnehmenden Person hat das betreffende Jurymitglied dies den Veranstalterinnen unverzüglich mitzuteilen. Die Veranstalterinnen behalten sich das Recht vor, entsprechende Bewerbungen auszuschliessen, um die Unparteilichkeit des Wettbewerbs zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für alle bewerbenden Personen, die eine laufende berufliche Beziehung zu einem Jurymitglied aufweisen.
Die Veranstalterinnen behalten sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschliessen, die gegen die Wettbewerbsregeln verstossen oder bei denen festgestellt wird, dass sie gegen eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen oder eine Anweisung der Veranstalterinnen verstossen haben.
Werden die oben aufgeführten Teilnahmebedingungen nicht vollständig oder nicht genau erfüllt, kann die betreffende Person nicht zur Teilnahme zugelassen werden und die Bewerbung ist somit ungültig.
Die Veranstalterinnen übernehmen unter keinen Umständen die Haftung für verlorene, verspätete, fehlerhafte, ungültige, unverständliche oder unklare Bewerbungen.
Durch die Bewerbung bestätigt die teilnehmende Person, dass sie teilnahmeberechtigt ist. Die sich bewerbenden Personen können aufgefordert werden, ihre Teilnahmeberechtigung nachzuweisen, insbesondere ihre Identität, ihre Diplome/Zertifikate und ihr Alter. Jede falsche Angabe führt automatisch zum Ausschluss vom Wettbewerb.
Für die Bewerbung und die Teilnahme am Spiel werden keine Gebühren erhoben.
IV- Ablauf des Wettbewerbs
1.Einreichung der Bewerbung
Die Einreichung der Bewerbung erfolgt ausschliesslich über eine dafür vorgesehene Plattform. Der entsprechende Link ist in der Kommunikation zum Wettbewerb enthalten. Damit eine Bewerbung zulässig ist, muss die sich bewerbende Person fristgerecht alle Pflichtfelder des Formulars ausfüllen und alle angeforderten Unterlagen einreichen.
Nur Personen, die nach der Prüfung ihrer Bewerbung in die engere Auswahl kommen, können am Wettbewerb teilnehmen.
2-Auswahl der teilnehmenden Personen
Die Auswahl der Personen, die am Wettbewerbstag teilnehmen können (nachfolgend:
«teilnehmende Personen») liegt in der vollumfänglichen Verantwortung der Veranstalterinnen. Aus Gründen
der Fairness und um ein möglichst starkes Teilnehmerfeld aufzustellen, werden bei der Selektion professionelle Köchinnen und Köche unterstützend zurate gezogen.
Nur Personen, die alle oben genannten Kriterien erfüllen und bis und mit 1. Mai 2026 das vollständige Dossier einreichen, können berücksichtigt werden.
Während des gesamten Auswahlverfahrens wird besonderes Augenmerk auf eine ausgewogene Geschlechterverteilung und die Einhaltung des Themas «französisch-schweizerische Kultur» gelegt.
Die ausgewählten teilnehmenden Personen werden spätestens am 16. Mai 2026 informiert. Alle teilnehmenden Personen müssen den Veranstalterinnen ihre Verfügbarkeit und Anwesenheit am Tag des Wettbewerbs spätestens 5 Arbeitstage nach dem Versand der Auswahlbestätigung per E-Mail bestätigen. Sämtliche personenbezogenen Daten werden für die Dauer von 2 Jahren aufbewahrt und während dieser Zeit nur den Veranstalterinnen zugänglich gemacht. Sie können im Rahmen der Kommunikationsrichtlinien der Veranstalterinnen zur Bewerbung der Veranstaltung oder des Verpflegungsangebots in Zügen oder für Statistiken verwendet werden. Voraussetzung dafür ist die schriftliche Zustimmung der teilnehmenden Personen, die nach Bekanntgabe ihrer Auswahl eingeholt wird.
Erfolgt keine fristgerechte Antwort einer teilnehmenden Person, wird dies als Absage interpretiert, und die Person ist nicht mehr zur Teilnahme berechtigt. Daraufhin wird eine andere Person ausgewählt. Diese Entscheidung kann nicht angefochten werden. Nachträglich ausgewählte teilnehmende Personen werden möglicherweise nach dem Stichtag am 16. Mai 2026 über ihre Auswahl informiert.
3-Organisation und Ablauf des Wettbewerbs
Die teilnehmenden Personen müssen während des ganzen Wettbewerbstages für eine Dauer von 4 bis höchstens 12 Stunden zur Verfügung stehen.
Sie müssen am Vormittag um ca. 10.00 Uhr am Wettbewerbsort eintreffen. Sie werden anschliessend über den genauen Ablauf des Wettbewerbs informiert und aufgefordert, das gesamte zur Verfügung stehende Equipment zu prüfen.
Der Wettkampf startet um 12.00 Uhr und dauert vier Stunden. Jede teilnehmende Personen hat Anrecht auf eine assistierende Person, vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung der Veranstalterinnen und gemäss den von ihnen festgelegten Wettbewerbsmodalitäten.
Die teilnehmenden Personen müssen ihr Gericht in grossen Mengen zubereiten (50 bis 100 Portionen). Die genaue Menge wird ihnen im Vorfeld des Wettbewerbstages kommuniziert.
Falls Gründe, die ausserhalb des Einflussbereichs der Veranstalterinnen liegen, die Durchführung am vorgesehenen Datum verhindern, werden die Veranstalterinnen alles daran setzen, einen alternativen Termin zu finden. Für den Fall, dass diese Terminänderung nicht
zeitnah möglich ist, verfällt der Wettbewerbstag entschädigungslos.
4-Zugfahrt nach dem Wettbewerb
Im Anschluss an den Wettbewerb werden die beiden von der Jury vorausgewählten Gerichte in den TGV Lyria nach Genf verladen. Die beiden in der engeren Auswahl stehenden teilnehmenden Personen steigen zusammen mit den Teams der Veranstalterinnen und der Jury in denselben Zug.
Für den Fall, dass eine teilnehmende Person nicht an Bord geht, insbesondere im Falle einer ausdrücklichen Weigerung der teilnehmenden Person, oder infolge einer Entscheidung der Veranstalterinnen aufgrund eines Ereignisses während des Wettbewerbstages, eines unangemessenen Verhaltens, einer Nichteinhaltung dieses Reglements oder der gegebenen Anweisungen oder generell aufgrund eines Umstands, der es unmöglich macht, die Mitreise an Bord und die weitere Teilnahme unter Bedingungen zu gewährleisten, die den organisatorischen, Sicherheits- oder Imageanforderungen des Wettbewerbs entsprechen, behalten sich die Veranstalterinnen das Recht vor, entweder eine andere teilnehmende Person an Bord zu nehmen oder den Wettbewerb so zu ändern, dass nur eine teilnehmende Person in den Zug steigt.
Während der darauffolgenden Fahrt präsentieren die teilnehmenden Personen ihre Gerichte den Reisenden an Bord und wechseln im Rahmen der in den Wagen 11 (Reiseklasse Première Signature) und 14 (Barwagen) sowie allfälligen weiteren Wagen stattfindenden Veranstaltungen die Plätze.
Die beiden Gerichte, die von der Jury nicht ausgewählt wurden, werden dem Publikum am Gare de Lyon zur Degustation angeboten.
V- Auswahl des Gewinnergerichts
Die Auswahl des Siegergerichts erfolgt in zwei Schritten:
1-Vorauswahl von zwei Gerichten
Die Jury, bestehend aus unseren kulinarischen Leitern, Herrn Michel ROTH und Herrn Danny KHEZZAR, wird, ausser in Fällen höherer Gewalt oder aussergewöhnlicher Umstände, die ausserhalb des Einflusses der Veranstalterinnen und ihrer Mitarbeitenden liegen, am Ende der Veranstaltung in Gare de Lyon zwei Gerichte auswählen, die in der Folge in der Reiseklasse Première Signature an Bord von TGV Lyria serviert werden. Dieser Schritt geht der Beladung und Abfahrt des oben genannten Zuges voraus.
2-Definitive Auswahl während der Zugfahrt
Die zwei von der Jury vorausgewählten Gerichte werden allen Reisenden der Reiseklasse Première Signature zur freiwilligen Degustation angeboten. Nur wer beide Gerichte probiert hat, kann am anschliessenden Voting teilnehmen. Die Reisenden können für eines der Gerichte stimmen.
Solange der Vorrat reicht, werden die Gerichte auch allen Reisenden angeboten, die nicht in der Reiseklasse Première Signature unterwegs sind. Es findet eine Degustation im Barwagen (Wagen 14) und möglicherweise in anderen Bereichen des Zuges statt. Auch hier darf nur am Voting teilnehmen, wer beide Gerichte probiert hat, und für eines der Gerichte stimmen.
Gleichzeitig wird via Instagram-Story auf dem Account @tgvlyria eine Umfrage zur visuellen Beurteilung der Gerichte gepostet. Die Online-Umfrage basiert auf rein visuellen Kriterien und ist nicht an die Degustationsbedingung gebunden.
Das Voting erfolgt nach einem vorgängig definierten System, das den teilnehmenden Personen kommuniziert wurde. Das Gericht mit den meisten Stimmen wird in die nächste Speisekarte «La Table» aufgenommen. Sollten beide vorausgewählten Gerichte genau gleich viele Stimmen erhalten, hat die Jury das Recht, das Gewinnergericht zu küren.
VI- Preise
Das Gericht, das von den Reisenden der Reiseklasse Première Signature zum Gewinner erkoren wird, wird für eine Dauer von ungefähr 6 Monaten in die Speisekarte «La Table» aufgenommen.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird die Speisekarte durch am Event anwesende und andere interessierte Medien besprochen. Ausserdem wird über die offiziellen Kanäle von TGV Lyria, inklusive Website, soziale Netzwerke und Influencer-Kampagnen sowie durch die Küchenchefs Michel Roth und Danny Khezzar darauf hingewiesen. Diese Liste ist nicht abschliessend.
Die Person hinter dem Gewinnergericht, das in die Speisekarte «La Table» aufgenommen wird, gewinnt eine Hin- und Rückfahrt an Bord eines TGV Lyria in der Reiseklasse Première Signature an ein Ziel ihrer oder seiner Wahl unter allen von TGV Lyria bedienten Destinationen.
Die drei anderen teilnehmenden Personen erhalten je eine Hin- und Rückfahrt an Bord eines TGV Lyria in der Reiseklasse Première an ein Ziel ihrer Wahl unter allen von TGV Lyria bedienten Destinationen.
Die Billette müssen spätestens innerhalb eines (1) Jahres nach der offiziellen Bekanntgabe der Resultate des Wettbewerbs gebucht werden. Werden die Billette nicht innerhalb dieser Frist bezogen, so erlischt ihre Gültigkeit, ohne dass die Möglichkeit eines Aufschubs, eines Tausches oder einer Entschädigung besteht.
Weitere Preise können verliehen werden.
VII- Verbindlichkeit und Verantwortung
1.Für die teilnehmenden Personen
Die teilnehmenden Personen erlauben es den Veranstalterinnen, ihr Foto im Rahmen des Wettbewerbs oder ihrer Kommunikation zu verwenden. Die teilnehmenden Personen erklären sich damit einverstanden, dass die Veranstalterinnen ihre Teilnahme, ihren Namen, Vornamen, ihre Tätigkeiten, Äusserungen, die sie anlässlich des Wettbewerbs gemacht haben, oder die dadurch entstandenen Bild- und Videoaufnahmen offenlegen können.
Hierzu wird den teilnehmenden Personen nach Bekanntgabe ihrer Auswahl ein Dokument zur schriftliche Einwilligung zur Verwendung von Bildern und Persönlichkeitsattributen unterbreitet. Die Unterzeichnung dieses Einwilligungsdokuments kommt der definitiven Zusage für die Teilnahme am Wettbewerb gleich. Im Falle einer Verweigerung der Unterzeichnung behalten sich die Veranstalterinnen vor, die Teilnahmeberechtigung zurückzuziehen und die teilnehmende Person zu ersetzen.
Die Einwilligung der teilnehmenden Personen gilt insbesondere für:
die Website, Pressemitteilungen, Kundeninformationen, sozialen Netzwerke usw. der Veranstalterinnen;
die internen und externen Promotions- und Werbekampagnen der Veranstalterinnen einschliesslich der Plakatkampagnen mit oder ohne Text zu Werbezwecken;
Fotografien, Videoaufnahmen oder grafische Designs, die von den Veranstalterinnen oder von den Veranstalterinnen beauftragten juristischen oder natürlichen Personen von den teilnehmenden Personen angefertigt werden.
Alle diese Erzeugnisse verbleiben im Eigentum der Veranstalterinnen bzw. ihrer Mutter-, Schwester- oder Tochtergesellschaften, die weiterhin Inhaberinnen der damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte bleiben. Die Erzeugnisse sind entweder ihr Eigentum oder sie verfügen über die damit verbundenen Nutzungsrechte.
In diesem Sinne ist es teilnehmenden Personen und Drittparteien ausdrücklich untersagt, die Websites der Veranstalterinnen sowie jene ihrer Mutter-, Schwester- oder Tochtergesellschaften sowie Teile davon oder Inhalte, die sich auf den Wettbewerb beziehen, unabhängig von Trägermedium, verwendeten Mitteln und Art und Weise ohne vorherige schriftliche Genehmigung des betreffenden Unternehmens ganz oder teilweise zu vervielfältigen, abzubilden, zu verändern, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder anzupassen.
Die von den teilnehmenden Personen eingeräumten Rechte gelten für sämtliche Gebiete, in denen die Veranstalterinnen geschäftlich tätig sind.
Die teilnehmenden Personen verpflichten sich, den Zeitplan, die Sicherheits- und Hygienevorschriften sowie die gegebenen Anweisungen einzuhalten.
Die Veranstalterinnen behalten sich das Recht vor, teilnehmende Personen auszuschliessen, die sich nicht an die Teilnahmebedingungen oder den geschäftlichen Rahmen des Wettbewerbs halten oder die ihnen erteilten Anweisungen, gleichgültig in welcher Form, missachten.
Die teilnehmenden Personen erteilen den Veranstalterinnen die Erlaubnis, die im Rahmen des Wettbewerbs von ihnen erstellten oder präsentierten Gerichte nachzukochen, zu nutzen, zu verändern und kommerziell zu verwerten. Die teilnehmenden Personen erklären sich damit einverstanden, dass die Veranstalterinnen ihre Rezepte verwenden, vervielfältigen und weitergeben dürfen, ohne dass ihnen dafür eine Entschädigung zusteht.
Im Gegenzug profitiert die teilnehmende Person, deren Gericht für die Aufnahme in die Karte ausgewählt wird, von Kommunikations- und Werbemassnahmen, in denen sie namentlich und als Urheberin des Gewinnergerichts erwähnt wird, insbesondere in Kommunikationsmitteln, PR-Aktionen, digitalen Aktionen, sozialen Netzwerken und Medien im Zusammenhang mit der Nutzung der Gerichts an Bord.
Die während des Wettbewerbstages von den teilnehmenden Personen kreierten Rezepte und Gerichte für die Reiseklasse Première Signature dürfen von den Veranstalterinnen nur während der Dauer, in der die Gerichte an Bord angeboten werden, verwendet werden.
Nach Ablauf der entsprechenden Frist können sie von den Veranstalterinnen vorbehaltlich der Zustimmung der teilnehmenden Personen weiterverwendet werden.
Konkurrenzverbot
Im Gegenzug verpflichten sich die teilnehmenden Personen, die ihnen anlässlich dieses Wettbewerbs zur Verfügung gestellten Mittel während der gesamten Dauer, in der die Gerichte im Bordrestaurant angeboten werden, weder zu verwerten noch einem direkten oder indirekten Konkurrenten der Veranstalterinnen, ihrer Mutter-, Schwester- oder Tochtergesellschaften anzubieten oder ihnen die Verwertung bei ihren Kunden zu ermöglichen.
Rücktrittsklausel
Sollte eine teilnehmende Person nach erfolgter Teilnahmebestätigung nicht teilnehmen können, ist sie verpflichtet, dies den Veranstalterinnen so schnell wie möglich, spätestens jedoch vor Beginn des Wettbewerbstages zu melden.
Verschwiegenheitsklausel
Die teilnehmenden Personen verpflichten sich, vertrauliche Informationen im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs, den vorgeschlagenen Gerichten, den internen Dokumenten, dem Austausch mit den Veranstalterinnen oder anderen nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Elementen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalterteams nicht an Dritte weiterzugeben.
3.Für die Veranstalterinnen
Die Veranstalterinnen übernehmen keine Haftung für die Absage des Wettbewerbs aus Gründen, die ausserhalb ihrer Verantwortlichkeit liegen (Streik, Probleme beim Zutritt zum Bahnhof, Stornierung eines Anbieters oder durch die Direktion des Gare de Lyon, Sicherheitsvorfall ...). Die teilnehmenden Personen sowie die sich bewerbenden Personen verzichten ausdrücklich darauf, sich auf die Bestimmungen über die Unvorhersehbarkeit zu berufen.
Überlassungs- und Änderungsklausel
Die vollständigen Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs können kostenlos über die sozialen Netzwerke und die Website von TGV Lyria sowie über das Bewerbungsformular eingesehen werden.
Sie können auch kostenlos per einfachem Brief bis spätestens 16.05.2026, 24.00 Uhr (Poststempel) an gatesolutions helvetia, 8-10 Avenue Ledru-Rollin 75012 Paris (Stempelrückerstattung zum normalen Tarif auf gemeinsamen Antrag) oder per E-Mail an [email protected] angefordert werden.
Die teilnehmenden Personen sind verpflichtet, ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort) anzugeben und im Fall eines Rückerstattungsantrags ihre Bankverbindung beizufügen.
Unleserliche, fehlerhafte, unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden als ungültig betrachtet. Ein Antrag auf Rückerstattung der Portokosten kann nicht bearbeitet werden, wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind.
Anträge auf Rückerstattung der Portokosten werden in der Regel innerhalb von sechs (6) Wochen nach Eingang des schriftlichen Antrags bearbeitet.
Die Veranstalterinnen behalten sich das Recht vor, die vorliegenden Teilnahmebedingungen sowie die Termine, den Ort oder sonstige Einzelheiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs abzuändern. In diesem Fall müssen sie die teilnehmenden Personen so früh wie möglich, spätestens jedoch vor Beginn des Wettbewerbs informieren.
Sollte eine teilnehmende Person mit einer dieser Änderungen nicht einverstanden sein, hat sie dies den Veranstalterinnen unverzüglich mitzuteilen. Die Person kann daraufhin durch eine andere Person ersetzt werden.
VIII- Kostenübernahme
Folgende Leistungen werden von den Veranstalterinnen übernommen:
Benötigte Zutaten für die Gerichte und die Zubereitung am Wettbewerbstag;
Kochmaterial, das an den Kochstellen für die Zubereitung der Speisen während der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird, wobei dieses Material ausschliesslich für die Dauer des Wettbewerbstages ausgeliehen wird und nach dessen Beendigung zurückgegeben werden muss, ohne dass die teilnehmenden Personen es in irgendeiner Form aufbewahren können;
Transport der teilnehmenden Personen mit dem Zug in Frankreich und der Schweiz.
Für die beiden von der Jury in die engere Auswahl aufgenommenen teilnehmenden Personen die Reise nach Genf im Rahmen des Wettbewerbs, eine Übernachtung in Genf sowie die Rückreise nach Paris oder einen anderen Zielort in Frankreich oder in der Schweiz mit dem Zug am Tag nach dem Wettbewerbstag.
IX- Verantwortung
Die teilnehmenden Personen verpflichten sich, die Veranstalterinnen, deren Mutter-, Schwester- oder Tochtergesellschaften, Lieferantinnen und Lieferanten, Dienstleisterinnen und Dienstleister, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner und alle ihre jeweiligen Vorstandsmitglieder, Führungskräfte, Mitarbeitenden und Vertretungen (nachfolgend gemeinsam die «Garantienehmenden» genannt) nach Erhalt des Preises von jeglicher Haftung freizustellen und sie gegen alle Klagen oder Klagegründe, unter anderem Sachschäden, materielle oder immaterielle Verluste, die während der Teilnahme am Wettbewerb und insbesondere während des Wettbewerbstages entstehen, schadlos zu halten.
Die teilnehmenden Personen entschädigen Dritte für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen.
Die Garantienehmenden haften in keinem Fall:
für falsche oder ungenaue Informationen, die (i) den teilnehmenden Personen, (ii) Druckfehlern oder (iii) Geräten oder Programmen, die mit dem Wettbewerb in Zusammenhang stehen oder im Rahmen des Wettbewerbs verwendet werden, zuzuschreiben sind oder von diesen verursacht werden;
für Eingriffe/Einflussnahmen von unbefugten Personen in den Teilnahmeprozess oder den Wettbewerb;
für Sachschäden oder materielle Beeinträchtigungen, die direkt oder indirekt, teilweise oder vollständig durch die Teilnahme einer Person am Wettbewerb verursacht werden.
X- Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten
Diese Teilnahmebedingungen unterliegen französischem Recht.
Sämtliche Fragen jeglicher Art im Zusammenhang mit der Erstellung, dem Abschluss, dem Angebot, der Gültigkeit, der Auslegung, der Ausführung oder dem Umfang dieser Bedingungen oder den Rechten und Pflichten der teilnehmenden Personen oder der Veranstalterinnen werden, soweit nicht anders von einem öffentlichen Organ vorgeschrieben, nach französischem Recht behandelt und ausgelegt. Die Anwendung eines anderen Rechts kann nicht aufgrund einer Rechtsnorm, einer Kollisionsnorm oder einer Vorschrift jeglicher Art anerkannt werden.
Im Falle von Streitigkeiten werden vor einem Gerichtsverfahren alle Ansprüche oder Beanstandungen, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb stehen, dem Versuch einer einvernehmlichen Lösung unterzogen.
Die vorgängige Mediation ist Voraussetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde. Darüber hinaus können die teilnehmenden Personen eine Mediatorin oder einen Mediator um Unterstützung bitten.