Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel - Disneyland «Ein aussergewöhnliches Wochenende im Disneyland Paris»

TGV Lyria und ihr Partner Euro Disney verlosen einen aussergewöhnlichen Ausflug für 4 Personen ins Disneyland Paris am Wochenende vom 27. bis zum 29. Juni 2025.

Im Disneyland erwartet Sie ein einzigartiges und aussergewöhnliches Erlebnis.
Lassen Sie sich entführen und tanzen, singen und feiern Sie zu den besten Disney-Songs 🎶

🎁 Gewinn für 4 Personen

 1 bequeme Hin- und Rückfahrt ab der Schweiz nach Paris mit TGV Lyria in der 1. Klasse 
   1 Eintritt in die Disney-Parks (Disneyland und Walt Disney Studios) für 3 Tage 
  2 Übernachtungen (27. und 28. Juni 2025) in einem Standardzimmer im Hotel Disney Newport Bay Club 
Verpflegungscoupons für Halbpension und Frühstück 
  Zugang zu exklusiven Bereichen im Park 
 Exklusives Samstagabendprogramm 
 

Und so einfach nehmen Sie teil:
 

  • QR-Code scannen
  • Formularfelder ausfüllen:
    - Fahrtrichtung 
    - Vorname 
    - Nachname 
    - E-Mail 
    - Sprache 
    - Wohnsitzland
  •  Teilnahmeberechtigt sind NUR volljährige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
     

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel

ARTIKEL 1: DIE VERANSTALTERIN


Das Unternehmen Lyria, eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit Sitz an der 25, rue Titon, 75011 Paris, eingetragen im Handelsregister von Paris unter der Nummer 428 678 627 00046, vertreten durch Herrn Eric Dehlinger in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer mit entsprechender Vollmacht (nachfolgend die «Veranstalterin» genannt), organisiert zwischen dem 23. Mai 2025, 11.00 Uhr und dem 2. Juni 2025, 23.59 Uhr (nachfolgend die «Spielperiode» genannt) ein Spiel mit dem Titel «Ein aussergewöhnliches Wochenende im Disneyland Paris», bei dem eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer eine Reise für 4 Personen gewinnen kann: 
•    1 Hin- und Rückfahrt ab der Schweiz nach Paris mit TGV Lyria in der 1. Klasse 
•    1 Eintritt in die Disney-Parks (Disneyland und Walt Disney Studios) für 3 Tage 
•    2 Übernachtungen (27. und 28. Juni 2025) in einem Standardzimmer im Hotel Disney Newport Bay Club 
•    Verpflegungscoupons für Halbpension und Frühstück 
•    Zugang zu exklusiven Bereichen im Park
•    Exklusives Samstagabendprogramm


Für einen Gesamtbetrag von 10’552 € (nachfolgend das «Spiel» genannt).


Jede Person, die am Spiel teilnimmt, ist verpflichtet, sich mit den vorliegenden Bedingungen (nachfolgend die «Teilnahmebedingungen» genannt) vertraut zu machen, um über die Teilnahmemodalitäten informiert zu sein. Die Teilnahme am Spiel setzt die ausdrückliche und vorbehaltlose Annahme der Teilnahmebedingungen mit sämtlichen Bestimmungen sowie der in Frankreich für Spiele geltenden Gesetze und Verordnungen voraus.


ARTIKEL 2: TEILNAHMEBEDINGUNGEN


Um teilnahmeberechtigt zu sein, muss die teilnehmende Person die hier aufgeführten Bedingungen erfüllen.


Für die Teilnahme am Spiel fällt keine Gebühr an. Wenn eine Person teilnahmeberechtigt ist, kann sie am Spiel teilnehmen, indem sie die nachfolgend beschriebenen Schritte befolgt.


Am Spiel kann jede natürliche Person teilnehmen, die zum Zeitpunkt des Spiels, d. h. bis spätestens 2. Juni 2025, volljährig ist (im Folgenden gemeinsam die «teilnehmenden Personen» und einzeln die «teilnehmende Person») und ihren Wohnsitz in der Schweiz hat.


Durch die Teilnahme am Spiel bestätigt die teilnehmende Person, dass sie teilnahmeberechtigt ist. Die teilnehmenden Personen können aufgefordert werden, ihre Teilnahmeberechtigung nachzuweisen, insbesondere ihre Identität und ihr Alter. Jede falsche Angabe führt automatisch zum Ausschluss vom Spiel.


ARTIKEL 3: TEILNAHMEVERFAHREN


Dieses Spiel ist auf der Website von TGV Lyria in drei Sprachen verfügbar: 
-    TGV Lyria vous invite à prendre part à un week-end musical exclusif à Disneyland® Paris
-    TGV Lyria lädt Sie ein, an einem exklusiven Musikwochenende im Disneyland® Paris teilzunehmen
-    TGV Lyria invites you to take part in an exclusive musical weekend at Disneyland® Paris

Der Teilnahmezeitraum läuft vom 23. Mai 2025, 11.00 Uhr bis zum 2. Juni 2025, 23.59 Uhr französischer Zeit. Massgebend sind Datum und Uhrzeit der Verbindung.

Teilnehmende müssen für die Teilnahme: 
-    In der Schweiz wohnhaft sein  
-    Volljährig sein 
-    Das Anmeldeformular ausfüllen 


Die teilnehmenden Personen sind berechtigt, während der Spielperiode und unter Einhaltung des festgelegten Verfahrens einmal am Spiel teilzunehmen.


Die Teilnahme am Spiel erfolgt ausschliesslich digital.


Mitarbeitende der Veranstalterin sowie von deren Mutter-, Schwester- und Tochtergesellschaften, Lieferantinnen und Lieferanten, Dienstleisterinnen und Dienstleister sowie Familienangehörige der entsprechenden Mitarbeitenden sind von der Teilnahme am Spiel ausgeschlossen.


Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, jede Person von der Teilnahme auszuschliessen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstösst.


Werden die oben aufgeführten Teilnahmebedingungen nicht vollständig oder nicht genau erfüllt, kann die betreffende Person nicht zur Teilnahme zugelassen werden und die Einsendung ist somit ungültig.


Die Veranstalterin übernimmt unter keinen Umständen die Haftung für verlorene, verspätete, fehlerhafte, ungültige, unverständliche oder unklare Einsendungen.
Die Bereitstellung personenbezogener Daten im Rahmen des Spiels ist verpflichtend, da diese Informationen für die Preisvergabe notwendig sind.
 

Diese Daten werden gemäss den Bestimmungen der Teilnahmebedingungen verarbeitet. Die teilnehmende Person verpflichtet sich, zu gewährleisten:


-    dass mit der Teilnahme keinerlei illegale, bedrohliche, verleumderische, obszöne, pornografische oder sittenwidrige Inhalte verbunden sind, die ein Verhalten darstellen oder fördern könnten, das als Straftat oder Gesetzesverstoss gilt, und dass mit der Teilnahme keine Inhalte verbunden sind, die unangemessen sind oder gegen die allgemeinen Regeln des guten Geschmacks und Anstands verstossen, oder die absichtlich darauf ausgerichtet sind, Lyria oder einer dritten Partei zu schaden, und dass (gegebenenfalls) etwaige Kommentare weder TGV Lyria noch andere Unternehmen der SNCF-Gruppe oder der SBB oder eine dritte Partei verunglimpfen oder verleumden.
-    dass ihre Beiträge keine Softwareviren, kommerzielle Werbung, Kettenbriefe, Massenmails oder eine beliebige Form von «Spam» darstellen oder enthalten.
-    Es ist den teilnehmenden Personen nicht gestattet, die Identität einer Person oder Einrichtung vorzugaukeln oder TGV Lyria über den Hintergrund ihrer Teilnahme irrezuführen.
-    Die teilnehmende Person erklärt sich hiermit einverstanden, auf die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme zu verzichten.


ARTIKEL 4: ERMITTLUNG DER GEWINNERINNEN UND GEWINNER


Am 03. Juni 2025 wählt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Veranstalterin mithilfe der Software Excel eine (1) über die Website eingegangene Einsendung nach dem Zufallsprinzip aus. 


Bei dieser Ziehung werden alle teilnehmenden Personen berücksichtigt, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen (im Folgenden die «Gewinnerin» oder der «Gewinner»). Die Gewinnerin oder der Gewinner wird ab dem 3. Juni 2025 per E-Mail von Mitarbeitenden der Veranstalterin kontaktiert. 


Sollte die Person, die gewonnen hat, nicht innert zwei Tagen nach der Zusendung der Gewinnbenachrichtigung antworten, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, diese Person von der Preisverleihung auszuschliessen.


Kann die Person, die gewonnen hat, nicht bis zum 6. Juni 2025 um 23.59 Uhr kontaktiert werden oder hat sie sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht gemeldet, gilt der Preis als nicht zuerkannt.


Der Preis gilt erst dann als endgültig zuerkannt, wenn die Veranstalterin die persönlichen Daten der Gewinnerin oder des Gewinners verifiziert hat.
Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, einen Preis an eine Gewinnerin oder einen Gewinner zu übergeben:

  • wenn die betreffende Person nicht nachweisen kann, dass sie teilnahmeberechtigt ist.
  • Wenn es der Person nachweislich und mit beliebigen Mitteln gelungen ist, das Ergebnis des Spiels zu manipulieren.
  • wenn die Person gegen die Teilnahmebedingungen verstossen hat.
  • wenn es aus Gründen, die ausserhalb des Einflussbereichs der Veranstalterin liegen, nicht möglich ist, den Preis zu übergeben, wozu auch technische Störungen gehören.


Die Veranstalterin bemüht sich nach Kräften, den Preis zu übergeben. Die Veranstalterin ist berechtigt, den Preis durch einen Preis von gleichem Wert zu ersetzen, wenn dies aufgrund von Umständen, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen und als höhere Gewalt einzustufen sind, erforderlich ist. Die Preise können in keiner Weise geändert oder beanstandet oder aus beliebigem Grund ganz oder teilweise umgetauscht oder ersetzt werden.


Der Preis kann nicht an andere Personen weitergegeben oder übertragen werden (insbesondere nicht durch Verkauf oder Versteigerung).
Die Veranstalterin ist berechtigt, den Preis durch einen Preis von gleichem Wert zu ersetzen, wenn dies aufgrund von Umständen, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen und als höhere Gewalt einzustufen sind, erforderlich ist.


ARTIKEL 5: PREIS


Im Rahmen des Spiels wird der folgende Preis vergeben: 


1 Reiseerlebnis, das am Wochenende vom 27. bis zum 29. Juni 2025 einzulösen ist. Der Preis umfasst Folgendes:
•    1 Hin- und Rückfahrt ab der Schweiz nach Paris mit TGV Lyria in der 1. Klasse 
•    1 Eintritt in die Disney-Parks (Disneyland und Walt Disney Studios) für 3 Tage 
•    2 Übernachtungen (27. und 28. Juni 2025) in einem Standardzimmer im Hotel Disney Newport Bay Club 
•    Verpflegungscoupons für Halbpension und Frühstück 
•    Zugang zu exklusiven Bereichen im Park
•    Exklusives Samstagabendprogramm


Für einen Gesamtbetrag von 10’552 €


Die Haftung von Lyria ist auf den Wert der Preise beschränkt, die im Rahmen des Spiels vergeben werden. Die teilnehmenden Personen sind nicht berechtigt, etwas anderes zu verlangen: Alle nicht im Preis enthaltenen Kosten (zusätzliche Verpflegung und Unterkunft, persönliche Ausgaben, Reisekosten usw.) sind ausschliesslich von den Gewinnerinnen und Gewinnern und ihren Begleitpersonen zu tragen.


Folglich kann die Veranstalterin nicht für Beanstandungen im Zusammenhang mit der Preisvergabe haftbar gemacht werden. Die Preise können in keiner Weise geändert oder beanstandet oder aus beliebigem Grund ganz oder teilweise umgetauscht oder ersetzt werden.


Die Preise können nicht an andere Personen weitergegeben oder übertragen werden (insbesondere nicht durch Verkauf oder Versteigerung).


Die Veranstalterin ist berechtigt, den Preis durch einen Preis von gleichem Wert zu ersetzen, wenn dies aufgrund von Umständen, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen und als höhere Gewalt einzustufen sind, erforderlich ist.


Die Preise können auf Wunsch der Gewinnerinnen und Gewinner weder Gegenstand einer Barauszahlung noch einer Gegenleistung beliebiger Art sein und auch nicht durch einen Preis von gleichem Wert ersetzt werden.


ARTIKEL 6: WERBUNG – VERWENDUNG PERSONENBEZOGENER DATEN


Die personenbezogenen Daten, die die teilnehmenden Personen der Veranstalterin im Rahmen ihrer Teilnahme zur Verfügung stellen, werden ausschliesslich für die Zwecke des Spiels verwendet, ohne dass eine solche Verwendung zu weiteren Rechten oder Vorteilen ausser der Vergabe des Preises führen kann.


Die personenbezogenen Daten der teilnehmenden Personen werden in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 verarbeitet. Die teilnehmenden Personen haben ein Recht darauf, auf ihre Daten zuzugreifen, sie zu ändern, zu berichtigen und zu löschen. Sie können dieses Recht durch Kontaktaufnahme mit dem Datenschutzbeauftragten unter [email protected] geltend machen. 


Die Daten werden so lange in einer sicheren Umgebung aufbewahrt, wie es notwendig ist, um die Teilnahme am Spiel und die Vergabe des Preises zu organisieren.
Im Fall von Streitigkeiten kann sich die teilnehmende Person mit einer Beschwerde an die französische Datenschutzbehörde CNIL wenden, deren Website unter der folgenden Adresse verfügbar ist: http://www.cnil.fr.
Der Sitz der CNIL ist 3, Place de Fontenoy, 75007 Paris, Frankreich.

ARTIKEL 7: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN


Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, im Fall von Betrug, technischen Problemen oder anderen Ereignissen, die ausserhalb der Kontrolle der Veranstalterin liegen und die Integrität oder den reibungslosen Ablauf des Spiels beeinträchtigen, das Spiel nach eigenem Ermessen teilweise oder vollständig zu annullieren, auszusetzen und/oder zu ändern, wobei die Veranstalterin für eine solche Annullierung, Aussetzung oder Änderung nicht haftbar gemacht werden kann.


Jede Änderung ist jedoch Gegenstand eines Anhangs zu diesen Teilnahmebedingungen, der kostenlos auf der Website TGV Lyria bereitgestellt und kostenlos jeder Person übermittelt wird, die die Teilnahmebedingungen schriftlich oder auf elektronischem Wege angefordert hat.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jede Person von der Teilnahme auszuschliessen, die die Teilnahmebedingungen nicht einhält oder ein Verhalten an den Tag legt, das gegen die Grundsätze der Moral verstösst. Jeder vorsätzliche Versuch, das Spiel zu sabotieren, kann einen Verstoss gegen das geltende Zivil- und Strafrecht darstellen. Sollte es zu einem entsprechenden Vorfall kommen, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, im gesetzlich zulässigen Umfang Schadensersatz von der betreffenden Person zu verlangen. Sollte es die Veranstalterin versäumen, sich auf eine der Bestimmungen der Teilnahmebedingungen zu berufen, so stellt dies in keinem Fall einen Verzicht auf diese Handlungsmöglichkeit dar.


Die teilnehmende Person entscheidet, ob sie personenbezogene Daten, andere Informationen und/oder ihre Teilnahme zur Verfügung stellt.

ARTIKEL 8: HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG


Die Gewinnerin oder der Gewinner verpflichtet sich, TGV Lyria, deren Mutter-, Schwester- oder Tochtergesellschaften, Lieferantinnen und Lieferanten, Dienstleisterinnen und Dienstleister, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner und alle ihre jeweiligen Vorstandsmitglieder, Führungskräfte, Mitarbeitenden und Vertretungen (nachfolgend gemeinsam die «Garantienehmer» genannt) nach Erhalt des Preises von jeglicher Haftung freizustellen und sie gegen alle Klagen oder Klagegründe, unter anderem Sachschäden oder materielle Verluste, die während der Teilnahme, während der Preisvergabe oder durch die Nutzung oder Nichtnutzung des Preises entstehen, schadlos zu halten.


Die Garantienehmer haften in keinem Fall:

  • für falsche oder ungenaue Informationen, die (i) den teilnehmenden Personen, (ii) Druckfehlern oder (iii) Geräten oder Programmen, die mit dem Spiel in Zusammenhang stehen oder im Rahmen des Spiels verwendet werden, zuzuschreiben sind oder von diesen verursacht werden;
  • für Eingriffe/Einflussnahmen von unbefugten Personen in den Teilnahmeprozess oder das Spiel;
  • für technische oder von Menschen verursachte Fehler bei der Organisation des Spiels oder des Teilnahmeprozesses;
  • für Sachschäden oder materielle Beeinträchtigungen, die direkt oder indirekt, teilweise oder vollständig durch die Teilnahme einer Person am Spiel oder durch ihre Nutzung oder Nichtnutzung des Preises verursacht werden.


Sollte sich herausstellen, dass die Einsendung einer teilnehmenden Person aus beliebigem Grund irrtümlich gelöscht, verloren, zerstört oder verändert wurde, beschränken sich die Möglichkeiten dieser Person darauf, erneut am Spiel teilzunehmen. Es gilt als vereinbart, dass in diesem Fall und im Fall einer Unterbrechung des gesamten Spiels oder eines Teils davon die Veranstalterin nach eigenem Ermessen beschliessen kann, unter den teilnahmeberechtigten Personen, die vor dem Datum der Unterbrechung teilgenommen haben, eine Ziehung nach dem Zufallsprinzip durchzuführen, um den Preis trotzdem zu vergeben.


ARTIKEL 9: ANWENDBARES RECHT UND RECHTSSTREITIGKEITEN


Sofern dies nicht von Gesetzes wegen untersagt ist, erklären sich die teilnehmenden Personen mit Folgendem einverstanden:
 

  •  Alle Streitigkeiten, Forderungen und Klagegründe, die sich aus oder in Verbindung mit dem Spiel ergeben, werden individuell auf gütlichem Wege gelöst, ohne auf beliebige Formen der Sammelklage zurückzugreifen. Wird keine gütliche Einigung erzielt, werden die Streitigkeiten von den zuständigen Gerichten entschieden, wobei französisches Recht gilt.
  •  Alle Forderungen, Strafen oder Entschädigungen mit Ausnahme von Anwaltshonoraren sind auf die tatsächlichen erstattungsfähigen Kosten beschränkt, inklusive der Kosten, die mit der Teilnahme am Spiel verbunden sind.
  • Die teilnehmenden Personen haben in keinem Fall Anspruch auf eine Entschädigung und verzichten auf alle Rechte auf Schadenersatz, indirekten Schadenersatz, Strafschadenersatz, beiläufigen Schadenersatz und Schadenersatz für Folgeschäden, sofern diese nicht die tatsächlich erstattungsfähigen Kosten betreffen, sowie auf alle Rechte auf Vervielfältigung und Erhöhung des Schadenersatzes.


Alle Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung, dem Abschluss, der Zeichnung, der Gültigkeit, der Auslegung und der Durchsetzung der Teilnahmebedingungen oder den Rechten und Pflichten der teilnehmenden Personen und der Veranstalterin im Zusammenhang mit dem Spiel unterliegen ausschliesslich französischem Recht und sind nach diesem auszulegen, unter Ausschluss aller Rechtswahl- oder Kollisionsnormen, die dazu führen würden, dass das Recht einer anderen Rechtsordnung anwendbar wäre.


Diese Bestimmungen:

  •  «Alle Streitigkeiten, Forderungen und Klagegründe, die sich aus oder in Verbindung mit dem Spiel ergeben, werden individuell auf gütlichem Wege gelöst, ohne auf beliebige Formen der Sammelklage zurückzugreifen. Wird keine gütliche Einigung erzielt, werden die Streitigkeiten von den zuständigen Gerichten entschieden, wobei französisches Recht gilt.
  • Alle Forderungen, Strafen oder Entschädigungen mit Ausnahme von Anwaltshonoraren sind auf die tatsächlichen erstattungsfähigen Kosten beschränkt, inklusive der Kosten, die mit der Teilnahme am Spiel verbunden sind.
  •  Die teilnehmenden Personen haben in keinem Fall Anspruch auf eine Entschädigung und verzichten mit Ausnahme der tatsächlichen Auslagen auf alle Rechte auf Schadenersatz, direkten und indirekten Schadenersatz, Strafschadenersatz, beiläufigen Schadenersatz und Schadenersatz für Folgeschäden sowie auf alle Rechte auf Vervielfältigung und Erhöhung des Schadenersatzes. »

ARTIKEL 10: RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM


Die Veranstalterin, ihre Mutter-, Schwester- oder Tochtergesellschaften sind Inhaberinnen aller Rechte am geistigen Eigentum, die mit dem Spiel in Verbindung stehen. Diese Rechte sind entweder ihr Eigentum oder sie verfügen über die damit verbundenen Nutzungsrechte.
Durch die Teilnahme am Spiel gehen keinerlei Rechte an geistigem Eigentum auf die teilnehmenden Personen über.


In diesem Sinne ist es ausdrücklich untersagt, die Websites der Veranstalterin und des Unternehmens TGV Lyria sowie jene ihrer Mutter-, Schwester- oder Tochtergesellschaften sowie Teile davon oder Inhalte, die sich auf das Spiel beziehen, unabhängig von Trägermedium, verwendeten Mitteln und Art und Weise ohne vorherige schriftliche Genehmigung des betreffenden Unternehmens ganz oder teilweise zu vervielfältigen, abzubilden, zu verändern, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder anzupassen.

ARTIKEL 11: BEKANNTMACHUNG DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND RÜCKERSTATTUNG DER TEILNAHMEGEBÜHREN


Die vollständigen Teilnahmebedingungen für das Spiel können kostenlos auf der Website von TGV Lyria eingesehen werden.


Sie können auch kostenlos angefordert werden, indem der Antrag bis spätestens 2. Juni 2025 um Mitternacht per einfachem Schreiben (massgeblich ist das Datum des Poststempels) an die folgende Adresse übermittelt wird: Lyria SAS, 25, rue Titon, 75011 Paris (Porto wird auf gemeinsamen Antrag zum gültigen Normaltarif erstattet).


Die teilnehmende Person ist verpflichtet, ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort) anzugeben und im Fall eines Rückerstattungsantrags ihre Bankverbindung (RIB) beizufügen.


Unleserliche, fehlerhafte, unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden als ungültig betrachtet. Ein Antrag auf Rückerstattung der Portokosten kann nicht bearbeitet werden, wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind.


Es können keine Rückerstattungsanträge per Telefon gestellt oder per Banküberweisung über das Internet getätigt werden.
Anträge auf Rückerstattung der Portokosten werden in der Regel innerhalb von sechs (6) Wochen nach Eingang des schriftlichen Antrags bearbeitet.


Die Teilnahmebedingungen umfassen elf Artikel, die in ihrer Gesamtheit alle Teilnahmebedingungen für das Spiel darstellen.