Billette und notwendige Nachweise

Unsere Zugchefs sorgen dafür, dass Billette und Nachweise während der Reise kontrolliert werden.
Sie müssen die nötigen Dokumente für den von Ihnen gewählten Tarif jederzeit in gültiger Version vorlegen können. Kein Problem, oder?

Liste der Nachweise

  • Gültiger Personalausweis/ID oder Reisepass für die Kindertickets, Baby Pass. Ausserdem die E-Tickets der SNCF, die E-Tickets der SBB und sämtliche Abonnemente und Treuekarten der SNCF oder der SBB.
  • SNCF-Ermässigungskarten: "Cartes Avantage" "Jeune", "Adulte", "Senior".
  • Treuekarte der SNCF "Carte Liberté" oder Pauschalkarte/Gutschein "Abonnement Forfait" der SNCF für die Frankreich-Abonnemente.
  • Treuekarte der SNCF "Carte Liberté" oder "Abonnement Forfait" der SNCF + das GA oder das Halbtax der SBB für die Streckenabschnitte Frankreich + Schweiz.
  • Das GA oder das Halbtax der SBB auf dem Schweizer Streckenabschnitt.
  • Vorweisen eines Passes, der Frankreich und die Schweiz für ein Pass-Ticket 1 abdeckt:
    • Eurail Global Pass
    • InterRail Global Pass (ausser Einwohner Frankreichs und der Schweiz)
  • Vorweisen eines Passes, der Frankreich für ein Pass-Ticket 2 abdeckt:
    • Eurail One Country Pass France
    • InterRail Global Pass (für Einwohner der Schweiz)
  • Vorweisen eines Passes, der die Schweiz für ein Pass-Ticket 3 abdeckt:
    • Swiss Pass oder Swiss Flexi Pass,
    • InterRail Switzerland Pass,
    • InterRail Global Pass (für Einwohner Frankreichs)
  • Vorweisen einer Bestätigung für Reisende im Rollstuhl.
  • Vorweisen einer Bestätigung für Begleitperson (eingeschränkte Mobilität, Arztzeugnis, Ausweis für Sehbehinderte oder grüner Stern) für den Begleittarif. 
  • Vorweisen einer Familienkarte oder Militärkarte oder aber der Karte für Kriegsausgemusterte oder Kriegspensionierte für die Sozialtarife 30, 40, 50 und 75.

💡 Was tun, wenn man einen der erforderlichen Nachweise vergessen hat?

Kein Problem. Wenn Sie Ihre Karte oder Ihren Ermässigungsnachweis vergessen haben, müssen Sie bei der Kontrolle die Preisdifferenz gegenüber dem Bordpreis nachzahlen.  


Dieser Betrag wird Ihnen gegen Vorlage Ihrer Ermässigungskarte an den Schaltern der Bahnhöfe oder Shops der SNCF oder SBB (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr) zurückerstattet.  


Einzige Voraussetzung ist, dass Ihr Billett bei der Kontrolle im Zug eindeutig Ihrer Person zugeordnet wurde (Name, Ausweisnummer …).